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01.02.2018

Registrierkassen gemäß GDPdU und GoBD

Bargeld ist dem Fiskus ein Dorn im Auge, denn Bargeld hinterlässt keine Spuren. Daher werden bei Händlern, die viel mit Bargeld hantieren, die staatlichen Daumenschrauben immer enger gezogen und alte Registrierkassen werden spätestens 2023 nicht mehr verwendet werden dürfen. Mit GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, oder umgangssprachlich auf den Punkt gebracht: "Gib dem Prüfer deine Unterlagen".) und GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) will der Gesetzgeber die Einzelhändler, Gastronomen und andere Bargeldfreunde fest in den Griff bekommen.

 

Seit dem 1. Januar 2017 müssen elektronische Registrierkassen den GoBD und den GDPdU entsprechen (GobD Kasse & GDPdU Kasse). Das bedeutet unter anderem, dass die von der Kasse erzeugten digitalen Unterlagen nachträglich nicht mehr verändert werden können, dass sie mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden müssen und dass jede Kassenbewegung einzeln erfasst werden muss. Das Verdichten von Daten durch das Zusammenlegen von Einzelbuchungen zu Tages- oder Monatsberichten ist also nicht mehr zulässig.

 

Doch damit nicht genug, ab dem 1. Januar 2020 werden die Regelungen noch einmal verschärft, denn dann müssen elektronische Registrierkassen zusätzlich noch über ein zertifiziertes Sicherheitssystem verfügen, welches das nachträgliche Manipulieren respektive Löschen von einmal erstellten Unterlagen quasi unmöglich machen soll. Wenn eine bis dahin gültige elektronische Registrierkasse mit einem solchen Zertifikat aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden kann, muss man nicht sofort eine neue Registrierkasse kaufen, sondern darf sie bis zum 31.12.2022 nutzen, danach ist jedoch Schluss und sie muss ersetzt werden.

 

Eine gesetzliche Registrierkassenpflicht zum Einsatz einer elektronischen Registrierkasse besteht jedoch nach wie vor nicht! Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass es für Standbetreiber auf Wochenmärkten oder Volksfesten eine unverhältnismäßig große Belastung wäre, zwingend eine elektronische Registrierkasse zu führen. Wer also lieber mit Papier und Stift agiert und sich den GDPdU und vor allem den GoBD entziehen möchte, kann dies weiterhin ungestört machen, allerdings muss er für jeden Tag akribisch Kassenbuch führen, sodass man sich das nur überlegen sollte, wenn man nicht allzu viele Kassenbewegungen hat. Und man muss dies tatsächlich handschriftlich erledigen, denn eine elektronische CSV-Datei könnte zu leicht manipuliert werden… Vielleicht sollte man dann doch lieber eine neue elektronische Registrierkasse kaufen.

 

Die elektronischen Registrierkassen unseres Brucker Netz Partners Primadruck Kassensysteme aus Olching sind übrigens alle GDPdU und GoBD konform und gehören dem Bereich “Kassensysteme Einzelhandel” an. Es sind kostengünstige Kassensysteme der Marke “Sharp” und können auf Wunsch auch vorab programmiert und beschriftet werden, sodass man sie nach dem Erhalt der Lieferung sofort einsetzen kann.

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